RS OGH 1973/10/30 4Ob577/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1973
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Norm

ABGB §861
ABGB §869
ABGB §1054

Rechtssatz

Waren sich die Vertragspartner einig, daß der Käufer aus den lagernden Farben wählt und die getroffene Wahl bekannt gibt, dann läßt dies eine Auslegung des Parteiwillens in dem Sinn, daß der Kaufvertrag erst nach Ausübung dieses Wahlrechtes durch den Käufer verbindlich sein sollte, nicht zu.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 577/73
    Entscheidungstext OGH 30.10.1973 4 Ob 577/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0014039

Dokumentnummer

JJR_19731030_OGH0002_0040OB00577_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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