RS OGH 2024/7/4 3Ob196/73; 6Ob51/75; 1Ob688/89; 1Ob177/97d; 3Ob149/01k; 5Ob51/24x

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Veröffentlicht am 06.11.1973
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Rechtssatz

Ob ein Verhalten als ehezerstörend empfunden wird, betrifft einen inneren Vorgang, der nach freier Beweiswürdigung festzustellen ist, also das Gebiet der Tatsachenfeststellung, dessen Überprüfung dem OGH entzogen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0043450

Im RIS seit

06.11.1973

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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