Norm
ABGB §888Rechtssatz
Die Erklärung, einen mehreren Personen gewährten Kredit sofort fällig zu stellen, ist gegenüber sämtlichen Kreditnehmern abzugeben. Bei Ehegatten ist nach der Verkehrssitte ein Mitgenosse als Empfangsbote des Anderen anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0017264Dokumentnummer
JJR_19731106_OGH0002_0060OB00121_7300000_001