RS OGH 1973/11/8 2Ob177/73

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Veröffentlicht am 08.11.1973
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Norm

ABGB §178 C

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 178 ABGB kommt zur Anwendung, wenn ein Elternteil das geistige, leibliche oder sittliche Wohl des Kindes schädigt oder gefährdet oder wenn es das Wohl des Kindes erfordert.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 177/73
    Entscheidungstext OGH 08.11.1973 2 Ob 177/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0048783

Dokumentnummer

JJR_19731108_OGH0002_0020OB00177_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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