Norm
ABGB §178 CRechtssatz
Die Bestimmung des § 178 ABGB kommt zur Anwendung, wenn ein Elternteil das geistige, leibliche oder sittliche Wohl des Kindes schädigt oder gefährdet oder wenn es das Wohl des Kindes erfordert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0048783Dokumentnummer
JJR_19731108_OGH0002_0020OB00177_7300000_002