Norm
ABGB §1447 FaRechtssatz
Werden die im Kaufvertrag über eine Liegenschaft vorgesehenen Grundbuchshandlungen durch einen nachträglichen Bescheid der Baubehörde rechtlich unmöglich, dann hat der Käufer auch den Anspruche auf Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde - welche ihm ja nur den Erwerb des bücherlichen Eigentums ermöglichen soll - verloren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0034038Dokumentnummer
JJR_19731114_OGH0002_0050OB00205_7300000_006