Rechtssatz
Tarifliche Ausschlußfristen gelten auch für die Krankenkasse, auf die der (Lohnfortzahlungsanspruch) Lohnanspruch in Höhe des gezahlten Krankengeldes übergeht (Bestätigung des Urteils vom 24.05.1973, 5 AZR 21/73). Regelt der Tarifvertrag aufgrund von § 2 Abs 3 LohnFG die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts abweichend vom Gesetz, so handelt es sich jedenfalls in einem solchen Fall um einen tariflichen Anspruch.Tarifliche Ausschlußfristen gelten auch für die Krankenkasse, auf die der (Lohnfortzahlungsanspruch) Lohnanspruch in Höhe des gezahlten Krankengeldes übergeht (Bestätigung des Urteils vom 24.05.1973, 5 AZR 21/73). Regelt der Tarifvertrag aufgrund von Paragraph 2, Absatz 3, LohnFG die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts abweichend vom Gesetz, so handelt es sich jedenfalls in einem solchen Fall um einen tariflichen Anspruch.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104180Dokumentnummer
JJR_19731115_AUSL000_005AZR00226_7300000_001