RS OGH 1973/11/15 5AZR226/73

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Veröffentlicht am 15.11.1973
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Norm

ABGB §1491
ArbVG §3

Rechtssatz

Tarifliche Ausschlußfristen gelten auch für die Krankenkasse, auf die der (Lohnfortzahlungsanspruch) Lohnanspruch in Höhe des gezahlten Krankengeldes übergeht (Bestätigung des Urteils vom 24.05.1973, 5 AZR 21/73). Regelt der Tarifvertrag aufgrund von § 2 Abs 3 LohnFG die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts abweichend vom Gesetz, so handelt es sich jedenfalls in einem solchen Fall um einen tariflichen Anspruch.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104180

Dokumentnummer

JJR_19731115_AUSL000_005AZR00226_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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