Norm
ABGB §1491Rechtssatz
Tarifliche Ausschlußfristen gelten auch für die Krankenkasse, auf die der (Lohnfortzahlungsanspruch) Lohnanspruch in Höhe des gezahlten Krankengeldes übergeht (Bestätigung des Urteils vom 24.05.1973, 5 AZR 21/73). Regelt der Tarifvertrag aufgrund von § 2 Abs 3 LohnFG die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts abweichend vom Gesetz, so handelt es sich jedenfalls in einem solchen Fall um einen tariflichen Anspruch.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104180Dokumentnummer
JJR_19731115_AUSL000_005AZR00226_7300000_001