Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Um zu prüfen, ob eine Vereinbarung, nach der bestimmte Dienstleistungen nicht oder nicht besonders zu vergüten sind, ungültig sei, ob die Vereinbarung wegen einer unbilligen Ausnützung der Arbeitskraft und Abhängigkeit des Dienstnehmers angefochten werden kann, bedarf es entsprechender Anhaltspunkte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016720Dokumentnummer
JJR_19731120_OGH0002_0040OB00054_7300000_001