Norm
ABGB §1098 IIcRechtssatz
Gegen Veränderungen des Betriebes, durch die erfahrungsgemäß stärker in die Bestandgeberinteressen eingegriffen wird, insbesondere gegen eine intensivere Benützung des Bestandgegenstandes, kann sich der Vermieter zur Wehr setzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0020789Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2012