RS OGH 1973/11/21 1Ob199/73, 1Ob620/91, 2Ob72/12w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1973
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Norm

ABGB §1098 IIc
ABGB §1098 IId

Rechtssatz

Gegen Veränderungen des Betriebes, durch die erfahrungsgemäß stärker in die Bestandgeberinteressen eingegriffen wird, insbesondere gegen eine intensivere Benützung des Bestandgegenstandes, kann sich der Vermieter zur Wehr setzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0020789

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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