Norm
UWG §28Rechtssatz
Ist die Möglichkeit, sich bei Teilnahme an einem Werbepreisausschreiben dem Warenbezug zu entziehen, nicht gegeben, oder nur unklar angedeutet, so liegt eine unzulässige Verknüpfung von Werbung und Warenabsatz vor (Kleine Zeitung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0079724Dokumentnummer
JJR_19731127_OGH0002_0040OB00336_7300000_005