Norm
UrhG §78Rechtssatz
Sein Bild gegen oder ohne Entgelt für Zwecke irgendeiner geschäftlichen Reklame zur Verfügung zu stellen, ist im allgemeinen nicht als etwas Verwerfliches zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078046Im RIS seit
27.11.1973Zuletzt aktualisiert am
16.08.2024