Norm
ABGB §143Rechtssatz
Hat der in erster Linie zur Unterhaltsleistung und Versorgung des Kindes verpflichtete Vater ein angemessenes Heiratsgut bisher nicht gegeben und ist er hiezu auch nicht bereit, dann kann die gleichzeitige Antragstellung auch gegen die nachfolgend Dotationspflichtigen nicht unzulässig sein, solange nicht feststeht, daß es vom Vater zu leisten ist. Die Berechtigung dieses Antrages hängt allerdings davon ab, ob nicht schon die Leistungsfähigkeit des Vaters ausreicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0047574Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020