RS OGH 1973/11/28 7Ob189/73

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Veröffentlicht am 28.11.1973
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Norm

ABGB §143
ABGB §1220

Rechtssatz

Hat der in erster Linie zur Unterhaltsleistung und Versorgung des Kindes verpflichtete Vater ein angemessenes Heiratsgut bisher nicht gegeben und ist er hiezu auch nicht bereit, dann kann die gleichzeitige Antragstellung auch gegen die nachfolgend Dotationspflichtigen nicht unzulässig sein, solange nicht feststeht, daß es vom Vater zu leisten ist. Die Berechtigung dieses Antrages hängt allerdings davon ab, ob nicht schon die Leistungsfähigkeit des Vaters ausreicht.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 189/73
    Entscheidungstext OGH 28.11.1973 7 Ob 189/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0047574

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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