Norm
KartG 1972 §40Rechtssatz
Für den zu berücksichtigenden Raum ergibt sich auf Grund der Bestimmmungen des § 40 Abs 1 und 2 KartG, daß der gesamte inländische Markt maßgeblich ist und daß auch auf die inländischen Marktanteile ausländischer Unternehmen Bedacht zu nehmen ist.Für den zu berücksichtigenden Raum ergibt sich auf Grund der Bestimmmungen des Paragraph 40, Absatz eins und 2 KartG, daß der gesamte inländische Markt maßgeblich ist und daß auch auf die inländischen Marktanteile ausländischer Unternehmen Bedacht zu nehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063755Dokumentnummer
JJR_19731130_OGH0002_000OKT00025_7300000_004