Norm
ABGB §1400 CRechtssatz
Die Gutschrift der den Überweisungsauftrag empfangenden Bank schafft gegen diese einen selbständigen Anspruch des zu ihr in einem Giroverhältnis stehenden Begünstigten, selbst wenn sie über das Vorhandensein einer Deckung irrte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0033051Dokumentnummer
JJR_19731205_OGH0002_0070OB00197_7300000_001