Norm
StVO §3 B1hRechtssatz
Der Lenker eines Fahrzeuges, das aus einer Straße mit allgemeinem Fahrverbot kommt, kann für sich nicht einen Vorrang in Anspruch nehmen, sondern muss damit rechnen, dass die Lenker anderer Fahrzeuge darauf vertrauen, dass aus dieser Straße kein Fahrzeug kommt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0073385Im RIS seit
06.12.1973Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025