Norm
ABGB §91 C3bRechtssatz
Die Kosten rechtsfreundlicher Beratung und Vertretung oder ärztlicher Behandlung der Ehefrau können zu den "besonderen Bedürfnissen" (§ 672 ABGB) gehören und unter den gemäß § 91 ABGB geschuldeten anständigen Unterhalt fallen.Die Kosten rechtsfreundlicher Beratung und Vertretung oder ärztlicher Behandlung der Ehefrau können zu den "besonderen Bedürfnissen" (Paragraph 672, ABGB) gehören und unter den gemäß Paragraph 91, ABGB geschuldeten anständigen Unterhalt fallen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0047333Dokumentnummer
JJR_19731206_OGH0002_0060OB00243_7300000_002