RS OGH 1973/12/11 4Ob101/73, 9ObA94/88, 8ObA7/18i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1973
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Norm

ABGB §1162 IAc
GewO §82 litf
AZG §12

Rechtssatz

Nichteinhaltung der Pausenregelung durch den Arbeitnehmer kein Entlassungsgrund, wenn kein dienstlicher Auftrag besteht, von einer gegen die Pausenregelung verstoßenden Praxis abzugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0021575

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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