Norm
KDV §62Rechtssatz
Aus der Bestimmung des § 62 Abs 1 Z 2 KDV kann nicht geschlossen werden, daß die Anwendbarkeit der Vorschriften des StVO über die Beleuchtung der im Straßenverkehr verwendeten Fahrzeuge auf von solchen gezogene Anhänger ausgeschlossen wäre; diese Bestimmung regelt nur die Ausstattung eines Anhängers ohne Einbeziehung der Beleuchtung bei Dunkelheit.Aus der Bestimmung des Paragraph 62, Absatz eins, Ziffer 2, KDV kann nicht geschlossen werden, daß die Anwendbarkeit der Vorschriften des StVO über die Beleuchtung der im Straßenverkehr verwendeten Fahrzeuge auf von solchen gezogene Anhänger ausgeschlossen wäre; diese Bestimmung regelt nur die Ausstattung eines Anhängers ohne Einbeziehung der Beleuchtung bei Dunkelheit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0065783Dokumentnummer
JJR_19731218_OGH0002_0080OB00260_7300000_001