RS OGH 1980/1/31 8Ob260/73, 7Ob66/79

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Veröffentlicht am 18.12.1973
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Norm

KDV §62
StVO §60 Abs3
StVO §73 Abs1

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des § 62 Abs 1 Z 2 KDV kann nicht geschlossen werden, daß die Anwendbarkeit der Vorschriften des StVO über die Beleuchtung der im Straßenverkehr verwendeten Fahrzeuge auf von solchen gezogene Anhänger ausgeschlossen wäre; diese Bestimmung regelt nur die Ausstattung eines Anhängers ohne Einbeziehung der Beleuchtung bei Dunkelheit.Aus der Bestimmung des Paragraph 62, Absatz eins, Ziffer 2, KDV kann nicht geschlossen werden, daß die Anwendbarkeit der Vorschriften des StVO über die Beleuchtung der im Straßenverkehr verwendeten Fahrzeuge auf von solchen gezogene Anhänger ausgeschlossen wäre; diese Bestimmung regelt nur die Ausstattung eines Anhängers ohne Einbeziehung der Beleuchtung bei Dunkelheit.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 260/73
    Entscheidungstext OGH 18.12.1973 8 Ob 260/73
    Veröff: ZVR 1975/38 S 51
  • 7 Ob 66/79
    Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 66/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0065783

Dokumentnummer

JJR_19731218_OGH0002_0080OB00260_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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