RS OGH 2003/10/8 3Ob167/73, 5Ob579/88, 9Ob93/03x

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Veröffentlicht am 18.12.1973
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Rechtssatz

Unterbliebene Verständigung eines Nebenintervenienten, dem auch nicht die Stellung eines Streitgenossen im Sinne des § 20 ZPO zukommt, von der mündlichen Berufungsverhandlung keine Nichtigkeit.Unterbliebene Verständigung eines Nebenintervenienten, dem auch nicht die Stellung eines Streitgenossen im Sinne des Paragraph 20, ZPO zukommt, von der mündlichen Berufungsverhandlung keine Nichtigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0035738

Dokumentnummer

JJR_19731218_OGH0002_0030OB00167_7300000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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