RS OGH 1973/12/19 7Ob219/73

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Veröffentlicht am 19.12.1973
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Rechtssatz

Kein Fortfall des rechtlichen Interesses an der Feststellung der Deckungspflicht des Versicherers trotz möglicher Rechtskraft des die Alkoholbeeinträchtigung feststellenden Verwaltungsverfahrens, weil es auf die noch nicht erfolgte Kostendeckung zwischen Versicherten und seinem Rechtsanwalt ankommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0038825

Dokumentnummer

JJR_19731219_OGH0002_0070OB00219_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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