RS OGH 2014/5/22 8Ob262/73, 3Ob2232/96y, 2Ob145/13g

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Veröffentlicht am 08.01.1974
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Rechtssatz

Berücksichtigung der Umstandsklausel bei Unterhaltsvergleich, mit welchem der nach § 68 EheG in Betracht kommende Unterhalt der geschiedenen Frau konkretisiert wurde.Berücksichtigung der Umstandsklausel bei Unterhaltsvergleich, mit welchem der nach Paragraph 68, EheG in Betracht kommende Unterhalt der geschiedenen Frau konkretisiert wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019069

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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