Norm
ABGB §879 BIIcRechtssatz
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Werkunternehmer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung sowohl Schadenersatzansprüche als auch ein Rücktrittsrecht des Bestellers ausschließt. In solchem Fall kann das Gericht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht im Wege "ergänzender Auslegung" dahin ändern, daß dem Besteller das Rücktrittsrecht doch zustehen solle und der Ausschluß des Schadenersatzanspruchs wirksam sei. Vielmehr ist dann der Ausschluß des Schadenersatzanspruches nach § 242 BGB unbeachtlich. Veröff: NJW 1974,551
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0103079Dokumentnummer
JJR_19740110_AUSL000_0070ZR00028_7200000_001