RS OGH 1974/1/16 1Ob211/73, 6Ob633/77

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Veröffentlicht am 16.01.1974
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Norm

ABGB §338
ABGB §824

Rechtssatz

Vor Zuteilung der Erbschaftsklage kann Schlechtgläubigkeit desjenigen, der auf Grund eines Einantwortungsbeschlusses Eigentümer einer Liegenschaft geworden war, nur angenommen werden, wenn nachgewiesen wird, daß er positive Kenntnis hatte, daß ihm ein Erbrecht nicht zustehe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0010237

Dokumentnummer

JJR_19740116_OGH0002_0010OB00211_7300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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