Norm
ABGB §33Rechtssatz
Die Frage, ob ein international-privatrechtlicher Tatbestand vorliegt oder vorliegen könnte, ist nur dann von Amts wegen zu prüfen, wenn sich aus der Aktenlage Anhaltpunkte dafür ergeben. Von einer ständig in Österreich lebenden Person muß in einem nicht nach den Grundsätzen der Amtswegigkeit zu führenden Beweisverfahren nicht ohne Anlaß geprüft werden, ob die Inländer ist. Gleiches muß für einen im Ausland lebenden Ausländer gelten ( hier: Griechen ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009190Dokumentnummer
JJR_19740116_OGH0002_0010OB00211_7300000_002