RS OGH 1974/1/16 1Ob211/73

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Veröffentlicht am 16.01.1974
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Norm

ABGB §33
ABGB §37 A

Rechtssatz

Die Frage, ob ein international-privatrechtlicher Tatbestand vorliegt oder vorliegen könnte, ist nur dann von Amts wegen zu prüfen, wenn sich aus der Aktenlage Anhaltpunkte dafür ergeben. Von einer ständig in Österreich lebenden Person muß in einem nicht nach den Grundsätzen der Amtswegigkeit zu führenden Beweisverfahren nicht ohne Anlaß geprüft werden, ob die Inländer ist. Gleiches muß für einen im Ausland lebenden Ausländer gelten ( hier: Griechen ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009190

Dokumentnummer

JJR_19740116_OGH0002_0010OB00211_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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