RS OGH 2024/5/28 2Ob216/73; 8Ob57/77; 8Ob110/81; 8Ob205/82; 2Ob5/24k

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Veröffentlicht am 17.01.1974
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Norm

StVO §19 Abs7 AIIa

Rechtssatz

Der Vorrang gibt das Recht, als Lenker eines Fahrzeuges als erster von zwei oder mehreren Fahrzeugen unbehindert über jene Fahrbahnfläche zu fahren, auf der eine Berührung der Fahrzeuge möglich wäre.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0075056

Im RIS seit

17.01.1974

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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