Norm
StVO §19 Abs7 AIIaRechtssatz
Der Vorrang gibt das Recht, als Lenker eines Fahrzeuges als erster von zwei oder mehreren Fahrzeugen unbehindert über jene Fahrbahnfläche zu fahren, auf der eine Berührung der Fahrzeuge möglich wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0075056Im RIS seit
17.01.1974Zuletzt aktualisiert am
08.08.2024