RS OGH 2025/11/26 5Ob272/73 (5Ob14/74); 5Ob903/76; 1Ob513/82; 5Ob2090/96f; 6Ob323/99i; 6Ob155/00p; 7

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Veröffentlicht am 23.01.1974
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Rechtssatz

Die Ersitzung wird nicht nur durch Klage sondern ua auch durch nachträgliche Schlechtgläubigkeit unterbrochen (Klang 2. Auflage VI 660).Die Ersitzung wird nicht nur durch Klage sondern ua auch durch nachträgliche Schlechtgläubigkeit unterbrochen (Klang 2. Auflage römisch sechs 660).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0034103

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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