Rechtssatz
Die Ersitzung wird nicht nur durch Klage sondern ua auch durch nachträgliche Schlechtgläubigkeit unterbrochen (Klang 2. Auflage VI 660).Die Ersitzung wird nicht nur durch Klage sondern ua auch durch nachträgliche Schlechtgläubigkeit unterbrochen (Klang 2. Auflage römisch sechs 660).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0034103Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.01.2026