RS OGH 2025/9/18 5Ob3/74; 1Ob227/75 (1Ob228/75); 2Ob542/79 (2Ob543/79); 7Ob619/82; 2Ob574/83; 5Ob569

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Veröffentlicht am 23.01.1974
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Rechtssatz

Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0032681

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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