Norm
ABGB §170a Abs1Rechtssatz
Wächst das erst vier Jahre alte uneheliche Kind bei seiner unehelichen Mutter und deren Ehemann, der ihm den Namen gegeben hat, auf, hält das Kind den Ehemann seiner Mutter für seinen wirklichen Vater und ist die baldige Adoption durch den Ehemann der Mutter beabsichtigt, so gefährdet die Einräumung eines Besuchsrechtes an den unehelichen Vater, der bisher keine Kontakte zum Kind hatte, dessen Wohl. Diese Gefährdung festzustellen bedarf in diesem Falle keiner Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0048603Dokumentnummer
JJR_19740124_OGH0002_0070OB00245_7300000_001