Norm
ASVG §176Rechtssatz
Keine Haftungsbefreiung gemäß § 333 ASVG bei bloßer Mitfahrt des Geschädigten im Fahrzeug des Beklagten zum Kennenlernen der Strecke für allfällige spätere Aushilfsfahrten.Keine Haftungsbefreiung gemäß Paragraph 333, ASVG bei bloßer Mitfahrt des Geschädigten im Fahrzeug des Beklagten zum Kennenlernen der Strecke für allfällige spätere Aushilfsfahrten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0084036Dokumentnummer
JJR_19740129_OGH0002_0080OB00008_7400000_001