Norm
EO §355 Abs2 IIRechtssatz
Antrag auf Bewilligung einer Sicherheitsleistung, Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 355 EO durch Androhung einer Strafe, Antrag auf Ermächtigung nach § 356 Abs 1 EO und Antrag auf Bewilligung einer Kostenexekution nach § 369 EO sind gesondert entscheidbar.Antrag auf Bewilligung einer Sicherheitsleistung, Antrag auf Bewilligung der Exekution nach Paragraph 355, EO durch Androhung einer Strafe, Antrag auf Ermächtigung nach Paragraph 356, Absatz eins, EO und Antrag auf Bewilligung einer Kostenexekution nach Paragraph 369, EO sind gesondert entscheidbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0004846Dokumentnummer
JJR_19740129_OGH0002_0030OB00010_7400000_001