RS OGH 1974/2/12 8Ob20/74

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Veröffentlicht am 12.02.1974
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Rechtssatz

Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage gemäß § 228 ZPO gegen den Haftpflichtigen, auch wenn sich der Unfall im Ausland (hier CSSR) ereignete.Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage gemäß Paragraph 228, ZPO gegen den Haftpflichtigen, auch wenn sich der Unfall im Ausland (hier CSSR) ereignete.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0045294

Dokumentnummer

JJR_19740212_OGH0002_0080OB00020_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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