Norm
ABGB §863 GIIRechtssatz
Selbst bei einer für den AN günstigen Arbeitsmarktlage kann die bloße Untätigkeit des AN für sich allein noch nicht zum Verlust bereits erworbener Rechte führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0014453Dokumentnummer
JJR_19740219_OGH0002_0040OB00002_7400000_001