Norm
AEB Art11Rechtssatz
Die Anzeigepflicht nach Art 1 AEB bei Doppelversicherung gilt auch für den Fall, daß die Zweitversicherung nur dazu dient, eine bestehende Unterversicherung zu beseitigen.Die Anzeigepflicht nach Artikel eins, AEB bei Doppelversicherung gilt auch für den Fall, daß die Zweitversicherung nur dazu dient, eine bestehende Unterversicherung zu beseitigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080731Dokumentnummer
JJR_19740221_OGH0002_0070OB00007_7400000_003