Norm
StVO §3 CaRechtssatz
Ein erst elf Jahre altes, zusammen mit anderen Schulkindern im Bereich einer Autobushaltestelle befindliches Mädchen ist noch als Kind im Sinne des § 3 StVO anzusehen.Ein erst elf Jahre altes, zusammen mit anderen Schulkindern im Bereich einer Autobushaltestelle befindliches Mädchen ist noch als Kind im Sinne des Paragraph 3, StVO anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0074021Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015