RS OGH 1974/2/27 1Ob26/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1974
beobachten
merken

Norm

ABGB §1294
ABGB §1295 IIa3
ABGB §1299 F
ABGB §1299 G
ABGB §1319

Rechtssatz

Der Bauführer, dem bei einer in Gegenwart des Anrainers durchgeführten Bauverhandlung und in dem ihr folgenden Baubewilligungsbescheid aufgetragen wurde, bei Abbruchsarbeiten solche Maßnahmen zu treffen, daß Anrainerobjekte keinen Schaden erleiden, handelt dem Anrainer gegenüber schuldhaft, wenn er die Abbruchsarbeiten aufnahm und fortsetzte, obwohl es ihm erkennbar war, daß das geplante Bauvorhaben nicht ohne Verletzung des Baubescheides durchführbar war und mehr als ganz unbedeutende Folgen eintraten (SZ 36/159).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 26/74
    Entscheidungstext OGH 27.02.1974 1 Ob 26/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0022435

Dokumentnummer

JJR_19740227_OGH0002_0010OB00026_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten