RS OGH 2009/11/12 2Ob29/74, 8Ob217/74, 8Ob271/75 (2Ob272/75), 8Ob169/76, 8Ob32/78, 2Ob106/78, 2Ob9/0

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Veröffentlicht am 28.02.1974
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Rechtssatz

Die abstrakte Rente gebührt einem Verletzten auch dann, wenn er zufolge des Ausspruches über das Feststellungsbegehren einen künftigen Verdienstentgang gegebenenfalls geltend machen könnte, denn ein solcher Anspruch wird durch die abstrakte Rente abgegolten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0030920

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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