- 2 Ob 31/74
Entscheidungstext OGH 28.02.1974 2 Ob 31/74
- 2 Ob 144/75
Entscheidungstext OGH 11.09.1975 2 Ob 144/75
Vgl; Beisatz: Hat aber der Kläger zur Zeit des Unfalles eine Erwerbsgelegenheit bereits gefunden und stand der Dienstantritt unmittelbar bevor, kann das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch auf Verdienstentgang nicht bezweifelt werden. (T1) Veröff: ZVR 1976/206 S 218
- 2 Ob 100/77
Entscheidungstext OGH 16.06.1977 2 Ob 100/77
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Der Ersatzanspruch wegen Minderung oder Aufhebung der Erwerbsfähigkeit setzt in der Regel voraus, dass der Verletzte zur Zeit der Verletzung tatsächlich im Erwerb stand, er ist aber auch gegeben, wenn angenommen werden muss, dass der Verletzte künftighin Erwerb gesucht und gefunden hätte. (T2)
- 8 Ob 197/79
Entscheidungstext OGH 22.11.1979 8 Ob 197/79
Beis wie T2
- 2 Ob 136/80
Entscheidungstext OGH 04.11.1980 2 Ob 136/80
Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Verdienstentgang auch für Personen die zur Zeit der Schädigung wegen ihres Alters noch nicht im Erwerbsleben standen. (T3)
- 7 Ob 609/81
Entscheidungstext OGH 02.07.1981 7 Ob 609/81
Auch
- 7 Ob 791/82
Entscheidungstext OGH 16.06.1983 7 Ob 791/82
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Ein über die Minderung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit hinausgehender konkreter Schaden muss jedoch bewiesen werden. Steht der Verdienstentgang nicht zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fest, so ist er nur als entgangener Gewinn zu beurteilen. (T4)
- 8 Ob 507/83
Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 507/83
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T3
- RS0030842">8 Ob 581/85
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2
- RS0030842">2 Ob 8/07a
Vgl; Beisatz: Der Kläger muss beweisen, dass zumindest die hohe Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verdienstes bestand. (T5)
- RS0030842">2 Ob 97/11w
Vgl auch
- RS0030842">1 Ob 172/12v
Entscheidungstext OGH 11.10.2012 1 Ob 172/12v
Vgl
- RS0030842">9 Ob 12/23i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.09.2023 9 Ob 12/23i
Beisatz wie T2
Beisatz: Hier: Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass das für die Beurteilung des von der Klägerin geltend gemachten Anspruchs auf Verdienstentgang anzuwendende Beweismaß jenes der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist, stimmt mit der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen überein. (T6)
- RS0030842">2 Ob 251/23k
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.01.2024 2 Ob 251/23k
Beisatz wie T2