Norm
ZPO §55Rechtssatz
Wir das Klagebegehren auf Kosten eingeschränkt, so wird die zweite Instanz auch im Kostenpunkt als Rekursgericht tätig. Die Anfechtungsbeschränkungen des § 519 ZPO kommen nicht zur Anwendung.Wir das Klagebegehren auf Kosten eingeschränkt, so wird die zweite Instanz auch im Kostenpunkt als Rekursgericht tätig. Die Anfechtungsbeschränkungen des Paragraph 519, ZPO kommen nicht zur Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0036079Dokumentnummer
JJR_19740307_OGH0002_0070OB00037_7400000_001