RS OGH 1974/3/8 11Os12/74 (11Os35/74)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1974
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Norm

Geo §125 Abs7
Geo §138 Abs2
StPO §79 Abs2

Rechtssatz

Schriftstücke der in § 79 Abs 2 StPO angeführten Art können auch an einen mit Postvollmacht ausgestattete Kanzleiangestellte eines Rechtsanwaltes nicht rechtswirksam zugestellt werden.Schriftstücke der in Paragraph 79, Absatz 2, StPO angeführten Art können auch an einen mit Postvollmacht ausgestattete Kanzleiangestellte eines Rechtsanwaltes nicht rechtswirksam zugestellt werden.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 12/74
    Entscheidungstext OGH 08.03.1974 11 Os 12/74
    Veröff: EvBl 1974/282 S 609 = SSt 45/8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0059430

Dokumentnummer

JJR_19740308_OGH0002_0110OS00012_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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