Norm
HGB §105Rechtssatz
Trotz des Rechtsstreites mit der OHG kann derselbe Anspruch gegen einen oder mehrere ihrer Gesellschaft gleichzeitig geltendgemacht werden, weil seit der Aufhebung des § 11 EO durch Art 13 Abs 2 Z 5 der 4.EVHGB ein gegen die Gesellschaft erwirkter Exekutionstitel nicht mehr unmittelbar gegen einen Gesellschafter vollstreckt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039241Dokumentnummer
JJR_19740319_OGH0002_0040OB00013_7400000_001