RS OGH 2008/6/10 4Ob308/74, 4Ob2062/96f, 4Ob103/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1974
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Norm

UWG §9a Abs1
ZugG §1
  1. UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013
  2. UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993
  3. UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992

Rechtssatz

Eine kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich und unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (Taxispesen bei Altgeräteeintausch).

Entscheidungstexte

  • RS0084306">4 Ob 308/74
    Entscheidungstext OGH 19.03.1974 4 Ob 308/74
    Veröff: SZ 47/31 = ÖBl 1974,117
  • RS0084306">4 Ob 2062/96f
    Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2062/96f
    nur: Eine kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich und unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird. (T1) Beisatz: Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, daß sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen. (T2)
  • RS0084306">4 Ob 103/08p
    Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 103/08p
    nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Gratis-Zahntaxi nach Sopron. (T3); Beisatz: Daran ist auch nach Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 festzuhalten. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0084306

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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