RS OGH 1974/3/21 7Ob40/74

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Veröffentlicht am 21.03.1974
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Rechtssatz

Die Bestimmung des Art 6 AFB setzt nicht voraus, daß es nach Abschluß des Vertrages zu einer erheblichen Änderung der Umstände infolge einer Gefahrenerhöhung gekommen ist.Die Bestimmung des Artikel 6, AFB setzt nicht voraus, daß es nach Abschluß des Vertrages zu einer erheblichen Änderung der Umstände infolge einer Gefahrenerhöhung gekommen ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 40/74
    Entscheidungstext OGH 21.03.1974 7 Ob 40/74
    Veröff: VersR 1975,361

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080360

Dokumentnummer

JJR_19740321_OGH0002_0070OB00040_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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