Norm
StVO §38 Abs4Rechtssatz
Der Fahrzeuglenker hat die Verkehrslage auch im Bereich einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung zu beobachten und seine Weiterfahrt oder sein Einbiegen nach der jeweils gegebenen Verkehrslage einzurichten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0075354Im RIS seit
28.03.1974Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024