RS OGH 1974/4/2 4Ob17/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.1974
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Norm

ArbGerG §1 IGc
ArbGerG §2 III
ArbGerG §5
ZPO §240 Abs1 A

Rechtssatz

Werden als Unzuständigkeitseinreden das Vorliegen eines Schiedsvertrages und das Fehlen eines Arbeitsverhältnisses bzw eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses angemeldet, dann ist der Prüfung des auf den Schiedsvertrag gestützten Unzuständigkeitstatbestandes mit Rücksicht auf dessen größere Wirkungsbreite der Vorrang einzuräumen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 17/74
    Entscheidungstext OGH 02.04.1974 4 Ob 17/74
    Veröff: Arb 9205 = SozM IVC,235

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039801

Dokumentnummer

JJR_19740402_OGH0002_0040OB00017_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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