Norm
ABGB §1310Rechtssatz
Wenn ein neunjähriger auf dem Lande lebender Knabe einen anderen Knaben mit der Sense bei einem Mähversuch schwer verletzt, ist die Annahme eines Verschuldens nach § 1310 1. Fall ABGB gerechtfertigt, weil auf dem Lande lebende Kinder in diesem Alter erfahrungsgemäß über die mit der Verwendung von Sensen, Sicheln und ähnlichen Arbeitsgeräten verbundenen Gefahren Bescheid wissen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0027698Dokumentnummer
JJR_19740402_OGH0002_0040OB00520_7400000_001