RS OGH 1974/4/2 4Ob520/74

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Veröffentlicht am 02.04.1974
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Norm

ABGB §1310

Rechtssatz

Wenn ein neunjähriger auf dem Lande lebender Knabe einen anderen Knaben mit der Sense bei einem Mähversuch schwer verletzt, ist die Annahme eines Verschuldens nach § 1310 1. Fall ABGB gerechtfertigt, weil auf dem Lande lebende Kinder in diesem Alter erfahrungsgemäß über die mit der Verwendung von Sensen, Sicheln und ähnlichen Arbeitsgeräten verbundenen Gefahren Bescheid wissen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 520/74
    Entscheidungstext OGH 02.04.1974 4 Ob 520/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0027698

Dokumentnummer

JJR_19740402_OGH0002_0040OB00520_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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