RS OGH 1974/4/3 5Ob12/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1974
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Norm

ABGB §1165 F
ABGB §1270

Rechtssatz

Zur Unterscheidung Werkvertrag und Wette. Werkvertrag ist die Herstellung eines "Werkes" durch einen (selbständigen) Unternehmer gegen Entgelt. Ein aleatorischer Moment fehlt beim Werkvertrag, weil der Besteller von der Herstellbarkeit des Werkes durch den Unternehmer ausgeht. Wette und Spiel reizen Wagelust und Gewinnsucht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0021910

Dokumentnummer

JJR_19740403_OGH0002_0050OB00012_7400000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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