RS OGH 2015/9/2 5Ob12/74, 7Ob210/14d, 7Ob70/15t, 7Ob111/15x

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Veröffentlicht am 03.04.1974
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Rechtssatz

Wette (auch die sogenannte halbe Wette) ist Vereinbarung einer Leistung, an jenen, dessen "Behauptung" sich im Meinungswiderstreit als die richtige erweist (Ehrenzweig 2. Auflage II/1 613).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0022361

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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