Norm
ABGB §1042 C4Rechtssatz
Der Anspruch auf Ersatz des vom Kläger für dessen vermeintliches Kind geleisteten Unterhaltes nach § 1042 ABGB hat zur Voraussetzung, daß der außereheliche Vater des Kindes während der Zeit, für die der Unterhaltsersatz begehrt wird, zum Unterhalt des Kindes verpflichtet war; der Verwendungsanspruch wird somit inhaltlich und zeitlich durch den Rahmen der Unterhaltspflicht beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020080Dokumentnummer
JJR_19740423_OGH0002_0080OB00064_7400000_001