RS OGH 1974/4/23 8Ob64/74

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Veröffentlicht am 23.04.1974
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Norm

ABGB §1042 C4

Rechtssatz

Der Anspruch auf Ersatz des vom Kläger für dessen vermeintliches Kind geleisteten Unterhaltes nach § 1042 ABGB hat zur Voraussetzung, daß der außereheliche Vater des Kindes während der Zeit, für die der Unterhaltsersatz begehrt wird, zum Unterhalt des Kindes verpflichtet war; der Verwendungsanspruch wird somit inhaltlich und zeitlich durch den Rahmen der Unterhaltspflicht beschränkt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 64/74
    Entscheidungstext OGH 23.04.1974 8 Ob 64/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020080

Dokumentnummer

JJR_19740423_OGH0002_0080OB00064_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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