Norm
EO §7 Abs1 BdIARechtssatz
Die titelmäßige Verpflichtung "Kücheneinbauteile und Abwaschteil mit Nirosta-Doppelabwasch, Resopal" zurückzustellen, erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs 1 EO, wonach Gegenstand, Art, Umfang der geschuldeten Leistung bestimmt bezeichnet sein müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000761Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011