Rechtssatz
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs 1 Nr 9 BetrVG 1972 auch dann mitzubestimmen, wenn aus einem einheitlichen Bestand von Werkmietwohnungen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmens einem leitenden Angestellten eine Wohnung zugewiesen werden soll.Der Betriebsrat hat nach Paragraph 87, Absatz eins, Nr 9 BetrVG 1972 auch dann mitzubestimmen, wenn aus einem einheitlichen Bestand von Werkmietwohnungen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmens einem leitenden Angestellten eine Wohnung zugewiesen werden soll.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0104432Dokumentnummer
JJR_19740430_AUSL000_001AZR00036_7300000_001