RS OGH 1974/5/7 4Ob513/74, 3Ob532/79, 1Ob513/93

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Veröffentlicht am 07.05.1974
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Norm

ABGB §435

Rechtssatz

Der originäre Erwerb eines Superädifikates ist an keine Form gebunden. Zum vertragsmäßigen Erwerb bedarf es der Urkundenhinterlegung. Dieser bedarf es nicht, wenn es sich um ein Einvernehmen aller Beteiligten handelt, daß ein Bauwerk nicht mehr bestehen soll.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 513/74
    Entscheidungstext OGH 07.05.1974 4 Ob 513/74
  • 3 Ob 532/79
    Entscheidungstext OGH 13.06.1979 3 Ob 532/79
    nur: Der originäre Erwerb eines Superädifikates ist an keine Form gebunden. Zum vertragsmäßigen Erwerb bedarf es der Urkundenhinterlegung. (T1) Beisatz: Originärer Eigentumserwerb der mit unentgeltlicher Werkleistung eines Geschenkgebers errichteten Badehütte durch die Bauführerin (Lebensgefährtin des Geschenkgebers). (T2)
  • 1 Ob 513/93
    Entscheidungstext OGH 22.03.1993 1 Ob 513/93
    Auch; nur T1; Veröff: SZ 66/38 = NZ 1994,15

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011240

Dokumentnummer

JJR_19740507_OGH0002_0040OB00513_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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