Norm
ABGB §435Rechtssatz
Der originäre Erwerb eines Superädifikates ist an keine Form gebunden. Zum vertragsmäßigen Erwerb bedarf es der Urkundenhinterlegung. Dieser bedarf es nicht, wenn es sich um ein Einvernehmen aller Beteiligten handelt, daß ein Bauwerk nicht mehr bestehen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011240Dokumentnummer
JJR_19740507_OGH0002_0040OB00513_7400000_001